Frauenrechte II

Frauenrechte II

Erstrebtes und Erreichtes

Durch den seit 1848 geführten Kampf um Gleichstellung konnte nach mehr als 170 Jahren für die Frauen in Österreich mittlerweile die rechtliche Gleichstellung erreicht werden.

Nachstehend finden Sie einige Beispiele dafür, wie lange dieser Kampf zum Teil gedauert hat und welche Rechte letztlich errungen werden konnten.

Einige Beispiele aus der Entwicklung der Arbeitswelt sollen zeigen, wie die Entwicklung erfolgte: ab 1869 hatten Frauen die Möglichkeit, Lehrerinnenbildungsanstalten zu besuchen, mussten ihren Beruf im Falle der Verheiratung jedoch aufgeben; 1872 stellte der Staat die ersten Telegrafistinnen ein; ab 1910 hatten Arbeitgeber nicht länger das Recht, Hausgehilfinnen zu züchtigen; mit dem Hausgehilfinnengesetz 1920 erhielten Hausgehilfinnen erste soziale Rechte wie das Recht auf Ruhezeit und einen verschließbaren Schlafraum; 1929 erfolgte das Verbot der Beschäftigung hochschwangerer Frauen in Steinbrüchen, Lehm-, Sand- und Schottergruben sowie bei der Ausführung von Hochbauten; das Heimarbeitsgesetz 1954 brachte eine arbeits- und sozialrechtliche Absicherung für die mehrheitlich weiblichen HeimarbeiterInnen wie bezahlten Urlaubsanspruch, Krankengeld, Weihnachtsremuneration; 1957 tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft, das ein Beschäftigungsverbot für unselbständig erwerbstätige Frauen sechs Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt eines Kindes und die Auszahlung von Wochengeld vorsieht, zudem wurde eine unbezahlte Karenzzeit von sechs Monaten für die Frauen ermöglicht, ab 1960 erfolgte die Verlängerung der Karenzzeit auf ein Jahr und die Bezahlung von Karenzgeld; 1974 erfolgte die Verlängerung der Mutterschutzfrist auf acht Wochen; 1970 wird in Wien erstmals eine Frau als Straßenbahnfahrerin beschäftigt; 1979 tritt das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft in Kraft; 1982 erfolgt die Ausdehnung des Mutterschutzes auf selbständig erwerbstätige Frauen; 1984 beenden die ersten Frauen innerhalb der Gendarmerie ihre Ausbildung; 1990 ermöglicht das Elternkarenzgesetz, dass unselbständig erwerbstätige Väter und Mütter die Karenzzeit nach der Geburt eines Kindes wahlweise in Anspruch nehmen oder sich die Karenzzeit teilen können; 1993 tritt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das auch ein Förderungsgebot enthält; 2002 wird die Karenzgeldregelung durch das Kinderbetreuungsgeld abgelöst, das nicht auf ArbeitnehmerInnen beschränkt ist und von der Mutter oder dem Vater bezogen werden kann. (Quelle: Susanne Feigl, 150 Jahre Frauenrechte in Österreich. 150 Jahre Frauenrechte in Österreich. Hg. BMASGK, Wien o.J (2016) )

Vergessen werden darf dabei nicht, dass es in den Jahren seit 1934, und besonders unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938-1945, zu einem massiven Rückschritt gekommen ist, der nicht nur Verfolgung, Vertreibung und Tod für viele Menschen bedeutete, sondern auch eine ideologische Beschränkung der Rechte der Frauen und ihre Zurückdrängung auf Famlien- und Hausarbeit, obwohl später die Kriegsmaschinerie vielfach ihren Einsatz in der (Rüstungs)Industrie erforderte.

Von zentraler Bedeutung für die Durchsetzung vieler Frauenrechte in der 2. Republik ist die Zweite Frauenbewegung, die autonome Frauenbewegung, die in Österreich zu Beginn der 1970er Jahre entstanden ist. Vor dem Hintergrund, dass durch den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung die strukturellen Benachteiligungen nicht beseitigt wurden und Frauen in ihrer konkreten Lebenssituation nach wie vor massive Benachteiligungen erfahren haben, entstand eine politische Bewegung, die eine Vielzahl an Themen in die politische Diskussion einbrachte und politischen Druck ausüben konnte.

Die österreichische Bundesverfassung enthält seit ihrem Inkrafttreten 1920 das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts; 1998, fast achtzig Jahre später, wurde das ausdrückliche Bekenntnis der Gleichstellung von Frauen und Männern Bestandteil der österreichischen Bundesverfassung.

Heute ist zwar die rechtliche Gleichstellung, nicht aber die tatsächliche Gleichstellung erreicht. Mehr noch: es zeigt sich zunehmend, dass konservative “Frauen”politik die Familien-, Erziehungs-, Pflege- und Haushaltsarbeit wieder bei den Frauen ablädt, während sie gleichzeitig keine oder viel zu geringe Anstrengungen unternimmt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen und zu erleichtern. Die Folgen haben dann Frauen mit Dreifachbelastung, Teilzeitarbeit mit entsprechend geringem Einkommen und demzufolge niedrigen Pensionen zu tragen. Eine weitere Folge der Untätigkeit von Regierenden und bei den Lohnverhandlungen auch der Arbeitnehmervertreter ist der nach wie vor in Frauen- und Männerbranchen geteilte Arbeitsmarkt mit entsprechend niedrigeren Löhnen in jenen Bereichen, in denen Frauen arbeiten. Diese Liste der Ungleichbehandlungen ließe sich fortsetzen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Frauen haben sich ihre Rechte hart und mit großer Beständigkeit erkämpft. Der nächste Schritt muss sein, die bisher errungenen Rechte zu verteidigen und für die tatsächliche Gleichstellung der Frauen einzutreten.

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