Verantwortung für die Umwelt

Verantwortung für die Umwelt

Ein Rechtsgutachten als Meilenstein

Letzte Woche habe ich über den langen Weg bis zum Rechtgutachten über die Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag, dem wichtigsten Rechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen, berichtet.

Da das Rechtsgutachten Meilenstein im internationalen Klimarecht ist, weil es rechtliche Klarheit über die Verpflichtungen der Staaten schafft und damit weitreichende Folgen haben wird, werden in diesem Beitrag die wichtigsten Aussagen des 2025 veröffentlichten Rechtsgutachtens zusammengefasst.

Vorauszuschicken ist, dass eine “Advisory Opinion”, ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH), eine nicht-bindende juristische Einschätzung zu völkerrechtlichen Fragen ist, die jedoch höchste Bedeutung zur Schaffung von Klarheit über grundlegende Rechtsfragen für die internationale Gemeinschaft hat.

Eines der wichtigsten Erkenntnisse des 140 Seiten umfassenden Rechtsgutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 über die Verpflichtungen der Staaten im Hinblick auf den Klimawandel ist, dass Regierungen verpflichtet sind, das Recht der Menschen auf Leben, Gesundheit, eine gesunde Umwelt und Selbstbestimmung zu schützen. Das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ist eine Voraussetzung für die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung aller anderen Menschenrechte.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Staaten Verpflichtungen aus relevanten Bereichen des Völkerrechts haben, darunter Menschenrechte, Umweltrecht und relevante vertragliche Verpflichtungen, die gemeinsam und in Einklang miteinander umgesetzt werden müssen.

Der Gerichtshof bekräftigte, dass die Staaten ihrer Pflicht nachkommen müssen, erhebliche Umweltschäden durch umsichtiges Handeln zu verhindern. Staaten und große historische Umweltverschmutzer haben eine klare rechtliche Verpflichtung, Emissionen zu reduzieren, schwerwiegende Schäden zu verhindern und zusammenzuarbeiten, um die am stärksten gefährdeten Menschen innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen zu schützen.

Das Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems vor Treibhausgasemissionen zu ergreifen – einschließlich durch die Förderung und den Verbrauch fossiler Brennstoffe, die Erteilung von Lizenzen für die die Erteilung von Lizenzen für die Förderung fossiler Brennstoffe oder die Gewährung von Subventionen für fossile Brennstoffe – kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen, die diesem Staat zuzurechnen ist. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Staaten, die nicht Vertragspartei von Klimaschutzabkommen sind, sowie auf private Einrichtungen, die innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit tätig sind.

Der Gerichtshof bekräftigte, dass Staaten mit hohen historischen und aktuellen Emissionen eine erhöhte Verpflichtung haben, Klimaschäden zu beheben, unter anderem durch Wiedergutmachung, Unterstützung und die Regulierung privater Akteure. Wobei der Gerichtshof klargestellt hat, dass Staaten sowohl für ihr Handeln als auch für ihre Unterlassungen zur Verantwortung gezogen werden können.

Dabei ist die im Übereinkommen von Paris 2015 festgelegte Vereinbarung, die globale Erwärmung auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, der rechtliche Bezugspunkt für die Bestimmung ausreichender Ambitionen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten. Festgehalten wurde auch, dass Entscheidungen auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen.

Der Text des Rechtsgutachtens und eine umfangreiche Dokumentation des zwei Jahre dauernden Verfahrens beim Internationalen Gerichtshof einschließlich der schriftlichen Stellungnahmen und Kommentare von Staaten und Organisationen, sowie der Protokolle der öffentlichen Anhörung findet sich auf der Homepage des Internationalen Gerichtshofs.

Links:

Text des Rechtsgutachtens und Dokumentation: https://www.icj-cij.org/case/187/advisory-opinions

Internationaler Gerichtshof in Den Haag: https://www.icj-cij.org/home

Friedenspalast mit Sitz des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, Niederlande © Thomas-Wolf, www.foto-tw.de (CC-BY-SA-3.0-DE)

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