Equal Pension Day

Equal Pension Day

Frauenpensionen und Gender Pension GAP

Die schlechte Nachricht zuerst: Der Equal Pension Day 2019 war bereits am 29. Juli! Der Equal Pension Day ist jener Tag im Jahr, der anzeigt, dass zu diesem Zeitpunkt Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis zum Ende des Jahres erreichen werden.

Mit anderen Worten und um es konkret auszudrücken: Frauen erhalten um 42,35 % weniger Pension als Männer. Bei den neu zuerkannten Alterspensionen im Jahr 2017 lag der Unterschied zwischen Frauen- und Männerpensionen im Durchschnitt bei 43 %.

Im Jahr 2017 erreichten nur 2 % der Frauen (und auch nur 52 % der Männer) 45 Beitragsjahre, die 80 % des durchschnittlichen Monatseinkommens als Pension garantieren.

Berechnet wird der Equal Pension Day wird seit dem Jahr 2015 in Österreich von der Statistikabteilung der MA 23 und MA 57 der Stadt Wien.

Mittlerweile liegen auch die Zahlen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger für das Jahr 2018 vor. Demnach beträgt die durchschnittliche Höhe der Alterspensionen einschließlich Invaliditäts-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspensionen ab dem 60./65 Lebensjahr (PVA-Arbeit, PVA Angestellte, VAEB-Eisenbahnen, VAEB- Bergbau, SVA der gewerblichen Wirtschaft, SVA der Bauern), Stand  Dezember 2018: Männer € 1.678,-  , Frauen € 1028,-. In Prozentzahlen ausgedrückt erhalten Frauen auch bei dieser Berechnung 38,7 % weniger Pension als Männer (Quelle:  Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen. März 2019).

Aussagekräftig sind in diesem Zusammenhang auch die Zahlen der Ausgleichszulagenbezieher nach Geschlecht bei Alterspensionen einschließlich Invaliditäts-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspensionen ab dem 60./65 Lebensjahr (PVA-Arbeit, PVA Angestellte, VAEB-Eisenbahnen, VAEB- Bergbau, SVA der gewerblichen Wirtschaft, SVA der Bauern), Stand  Dezember 2018: 37.751 Männer, 68.371 Frauen. Eine Ausgleichszulage erhalten alle, deren Gesamteinkommen (Bruttopension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter dem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz) liegt. Der Ausgleichzulagenrichtsatz für Alleinstehende 2018  betrug im Jahr 2018 € 863,04.

Österreich gehört zu jenen Ländern in der Europäischen Union, in denen die geschlechtsspezifischen Pensionsunterschiede am größten sind.

Die Gründe für die unterschiedliche Höhe der Alterspensionen sind bekannt:

  • Frauen haben durch Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen durchschnittlich 10 Beitragsjahre weniger als Männer.
  • Da sich das österreichische Sozialversicherungssystem an einer durchgehenden Erwerbsbiografie orientiert, bedeuten fehlende Erwerbsjahre eine geringere Pension.
  • Die unter der ersten schwarz-blauen Regierung in den Jahren 2003 und 2004 beschlossenen Änderungen des Pensionssystems mit der Anhebung des Durchrechnungszeitraums auf 40 Jahre hatten außerordentlich negative Auswirkungen auf die Höhe der Frauenpensionen.
  • Frauen verdienen in Österreich bei Vollzeitarbeit, der gleichen Tätigkeit und Position immer noch 22,2% weniger als Männer, ein Umstand, der sich letztlich auch auf die Höhe der Pension auswirkt.
  • Dazu kommt die hohe Anzahl der Frauen, die Teilzeit arbeiten (2018: 47,5 %), weil sie immer noch den überwiegenden Teil der unbezahlten Haus – und Betreuungsarbeit übernehmen müssen; dies wirkt sich ebenfalls auf das Lebenseinkommen und schlussendlich auf die Pensionshöhe aus.
  • Von zentraler Bedeutung ist auch die Berufswahl von Frauen, da Arbeit in sogenannten Frauenbranchen meist viel schlechter bezahlt wird.

Siehe auch:

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen (Seite 20, 21) https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.643707&version=1566802892

Equal Pay day http://www.diequerdenkerin.at/gender-pay-gap-in-oesterreich/

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