Rat der Europäischen Union – Ratsvorsitz Österreichs

Rat der Europäischen Union – Ratsvorsitz Österreichs

Immer wieder ist es zu hören – Österreich hat vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 den Vorsitz des Rates der Europäischen Union für die Dauer von sechs Monaten inne. Aber was bedeutet das eigentlich konkret?

Der Rat der Europäischen Union, auch EU-Rat oder EU-Ministerrat genannt, ist ein Gremium, in dem die MinisterInnen der EU-Länder zu Beratungen zusammentreffen.

Insgesamt gibt es derzeit 10 verschiedene Räte, in denen die zuständigen FachministerInnen zusammenkommen (Rat Wirtschaft und Finanzen, Rat Beschäftigung, Sozialpolitik Gesundheit und Verbraucherschutz, Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport, Rat Justiz und Inneres, Rat Umwelt, Rat Wettbewerbsfähigkeit, Rat Landwirtschaft und Fischerei, Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie, Rat Allgemeine Angelegenheiten, Rat Auswärtige Angelegenheiten).

Der Rat der Europäischen Union hat mehrere wesentliche Aufgaben:

  • Gesetzgebung (gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)
  • Beschluss des Haushaltsplans (gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)
  • Koordination der politischen Maßnahmen
  • Verhandlungen mit Internationalen Organisationen und nicht der EU angehörigen Ländern
  • Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Rates (der Staats- und Regierungschefs der EU-Länder) für die Außen- und Sicherheitspolitik.

Die Aufgaben des EU- Ratsvorsitzes werden durch den Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2007 geregelt.

Den Vorsitz übernimmt alle sechs Monate ein anders EU-Land, wobei die Ratsvorsitzländer bereits bis 2030 feststehen.

Dieses Land hat dem EU-Parlament hat sein Arbeitsprogramm und einen Abschlussbericht vorzulegen. Das Arbeitsprogramm muss auch im sog. Dreiervorsitz abgestimmt werden. Seit dem Vertrag von Lissabon ist vorgesehen, dass immer zumindest ein größerer Staat oder ein Staat, der schon länger Mitglied der EU ist, in diesem Dreiervorsitz vertreten ist. Dies deshalb, da eine enge Zusammenarbeit  jener drei Mitgliedsstaaten, die im Vorsitz aufeinander folgen, vorgesehen ist, um Ziele und Aufgaben abzustimmen und eine Kontinuität der Arbeit des Rates zu gewährleisten  (18 Monatsprogramm des Rates). Derzeit sind dies Estland, Bulgarien und Österreich.

Zudem kann das Vorsitzland ein eigens auf dieses Arbeitsprogramm abstimmtes Programm für die sechs Monate seiner Präsidentschaft vorlegen. Das Programm Österreichs für den EU-Ratsvorsitz steht unter dem Generalthema “Ein Europa, das schützt”. Die zentralen Punkte des Programms sind Sicherheit und Kampf gegen illegale Migration, die Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung und die Stabilität in der Nachbarschaft durch die Heranführung des Westbalkans/Südosteuropas an die EU.

Das Vorsitzland erstellt die Tagesordnungen und leitet die Tagungen des Rates (mit Ausnahme des Rates  Auswärtige Angelegenheiten, den die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik leitet) sowie die Vorbereitungstreffen. Die Sitzungen des Rates werden von rund 150 spezialisierten Ausschüssen und Arbeitsgruppen auf ExpertInnen- und BeamtInnenebene vorbereitet.

Weitere Aufgaben des Vorsitzlandes sind die Vertretung des Rates bei anderen EU-Gremien und die Vermittlung bei Konflikten zwischen EU-Mitgliedsstaaten.

Offizielle Website der EU: 

https://europa.eu/european-union/index_de

EU-Ratsvorsitze bis 2030:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016D1316&from=EN

Österreichische EU-Ratspräsidentschaft:

https://www.eu2018.at/de/

https://www.eu2018.at/de/agenda-priorities/programme.html

 

 

 

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