Demokratie und Menschenrechte

Demokratie und Menschenrechte

Demokratie braucht Menschenrechte – Menschenrechte brauchen Demokratie

Demokratie ist eine Staatsform, bei der die politische Macht vom Volk ausgeht und durch Wahlen sowie Mitbestimmung ausgeübt wird. Wichtige Prinzipien sind dabei Meinungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, der Schutz von Minderheiten und die Gewaltenteilung zwischen der gesetzgebenden Gewalt (Legislative – Nationalrat, Bundesrat), der ausführenden Gewalt (Exekutive – Regierung, Verwaltung, Polizei) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative – Gerichte).

Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts und Schöpfer der Österreichischen Bundesverfassung, die bis heute in Kraft ist, hat die Bundesverfassung auf sechs fundamentalen Grundprinzipien, dem demokratischen, republikanischen, bundesstaatlichen, rechtsstaatlichen, gewaltenteilenden und liberalen Prinzip aufbaut.

Ausgehend von einem Verständnis von Demokratie als dynamischem System des Machtwechsels hat er festgestellt, dass Demokratie nicht die unkontrollierte Herrschaft der Mehrheit ist, sondern ein System, in dem die Macht der Mehrheit begrenzt und die Minderheit geschützt werden muss.

Die Kontrolle der parlamentarischen Mehrheit, der Regierung, Verwaltung und Polizei sowie der Schutz von Minderheitsinteressen ist die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes. Dadurch soll verhindert werden, dass Macht missbraucht wird oder eine Mehrheit sich dauerhaft und unkontrolliert an der Macht hält. Angriffe auf den Verfassungsgerichtshof oder dessen Mitglieder sind daher in einer Demokratie immer ein Alarmzeichen.

Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen und für alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder gesellschaftlichem Status weltweit gelten. Sie sind unteilbar, das bedeutet, alle Menschenrechte sind gleich wichtig. Menschenrechte sind unveräußerlich, d.h. sie können weder entzogen werden noch kann jemand freiwillig darauf verzichten.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind eng mit einander verbunden.

Menschrechte sind Voraussetzung für demokratische Teilhabe und müssen bei unabhängigen Gerichten einklagbar sein. Wesentlich sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Pressefreiheit, das Recht auf Bildung und das Recht auf freie Wahlen.

Zentral für jede Demokratie sind neben den demokratischen Institutionen und dem Schutz der Menschrechte die informierten BürgerInnen, die sich beteiligen, Entscheidungen kritisch hinterfragen, Verantwortung für die Zukunft übernehmen und ihre Stimme bei Wahlen verantwortungsvoll abgeben.

Hier kommt die Bedeutung des Menschenrechts auf Bildung ins Spiel, wobei es sowohl um die Vermittlung gemeinsamer demokratischer Grundwerte wie Meinungsfreiheit und Toleranz geht, als auch um Kritikfähigkeit, Medienkompetenz und die Befähigung zur demokratischen Teilhabe.

Demokratie und Menschenrechte sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide wollen garantieren, dass Macht dem Menschen dient, nicht umgekehrt.“ (UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk; Rede an der Universität Wien, 22. Juni 2026)

Links:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: https://www.ohchr.org/en/human-rights/universal-declaration/translations/german-deutsch

Siehe auch:

Demokratie: https://www.diespurensucherin.at/demokratie-2/

Menschenrechte und Grundfreiheiten: https://www.diespurensucherin.at/emrk/

EU-Grundrechte: https://www.diespurensucherin.at/eu-grundrechte/

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