GENDER PAY GAP IN ÖSTERREICH

GENDER PAY GAP IN ÖSTERREICH

Was bedeutet dieser Begriff?

Laut Eurostat bezeichnet er den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied. In der gesamten Europäischen Union wird er anhand der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern in Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigten in der Privatwirtschaft berechnet.

Wie sieht die Situation in Österreich aus?

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern liegt in der Privatwirtschaft bei 20,1 %  – und damit über dem europäischen Durchschnitt, der 16,2% beträgt.

Dabei ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Österreich weiter gestiegen: Die Erwerbstätigenquote der 15-64 jährigen Frauen beträgt 67,7 %. Männer:  75,4% (2016). Die Zahl  der vollzeiterwerbstätigen Frauen hat sich jedoch kaum verändert (1.038.000), gestiegen ist nur die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Frauen, mittlerweile sind es 47,7 % (947.000). Von den Männern  arbeiten nur zu 11,8 % Teilzeit.

Interessant ist, dass die Arbeitsmarktbeteiligung von jungen Frauen und Männern in Österreich vor der Geburt des ersten Kindes kaum Unterschiede zeigt: 2014 waren 91 % der kinderlosen jungen Frauen und und 90 % der kinderlosen jungen Männer erwerbstätig (OECD Wirtschaftsbericht für Österreich, 2014).

Die unterschiedlichen Erwerbsbiographien kommen erst nach der Geburt des ersten Kindes zum Tragen. Denn die Mehrzahl der Frauen mit Kindern unter 15 Jahren arbeitet ab dem zweiten Lebensjahr des jüngsten Kindes Teilzeit. Frauen mit Kindern sind wegen ihrer familiären Pflichten besonders häufig in atypischen Anstellungen, befristeten oder temporären Anstellungsverhältnissen zu finden. Die Form der Erwerbstätigkeit der Väter ändert sich dagegen kaum.

Welche Auswirkungen haben diese Unterschiede?

Selbstverständlich bedeutet die hohe Teilzeitquote von Frauen in der Folge auch ein niedrigeres Jahreseinkommen. Dies und durch Kindererziehung unterbrochene und damit fehlende Versicherungszeiten bedeuten letztlich auch niedrigere Pensionen und andere soziale Risiken, wie z.B. Armutsgefährung  im Alter oder bei Scheidungen. Lt. Statistik Austria haben Ein-Eltern-Haushalte, das sind fast ausschließlich Frauen mit ihren Kindern, mit 30% das höchste Armutsrisiko.

Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung 2016

www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/haushalte_familien_lebensformen/index.html

Notwendige Maßnahmen wären,  um hier nur einige anzuführen:

  • in den  Lohnverhandlungen die Reduzierung des Gender Wage Gaps zum ausdrücklichen Ziel in den Sozialpartnerverhandlungen zu machen,
  • verstärkter Ausbau der Kinderbetreuung und von Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen,
  • eine Änderung des Steuersytems, die Mütter finanziell nicht „bestraft“, wenn sie wieder arbeiten gehen oder von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle wechseln,
  • Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen, die ihren Namen verdienen.

Die im Parlament beschlossenen Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes zeigen aber in eine andere Richtung: nicht die Bedürfnisse der Menschen stehen im Mittelpunkt, sondern die der Unternehmen.

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