Beijing +25

Beijing +25

Ein Programm für die Gleichberechtigung

Unter dem Motto “Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden” fand im Jahr 1995 die vierte und bislang letzte Weltfrauenkonferenz in Beijing statt. Im Rahmen dieser Konferenz wurde von 189 Regierungen eines der wichtigsten gleichstellungspolitischen Dokumente, die Erklärung von Beijing und die mit dieser Erklärung verabschiedete Aktionsplattform ( The Beijing Declaration and Platform for Action 1995) beschlossen.

Neben der 1981 in Kraft getretenen UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (http://www.diequerdenkerin.at/?s=CEDAW) waren die Erklärung und die Aktionsplattform weitere Meilensteine im Kampf um die Rechte der Frauen und sind bis heute richtungsweisend für die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

In der Erklärung von Beijing haben die teilnehmenden Regierungen erklärt, dass sie “entschlossen (sind), im Interesse der gesamten Menschheit die Ziele der Gleichberechtigung , der Entwicklung und des Friedens für alle Frauen in der ganzen Welt zu fördern”. Sie haben ihrer Überzeugung Ausdruck gegeben, “dass die Machtgleichstellung der Frau und ihre gleichberechtigte und volle Teilhabe an allen Bereichen der Gesellschaft, so auch ihre Teilhabe an den Entscheidungsprozessen und ihr Zugang zu Macht, für die Herbeiführung von Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden von grundlegender Wichtigkeit” und “die Rechte der Frau Menschenrechte sind”.

Dadurch, dass sich die Regierungen verpflichteten, die im Aktionsplan genannten strategischen Ziele umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass “in allen unseren Politiken und Programmen eine geschlechtsbezogene Perspektive zum Ausruck kommt,” fand das Gender Mainstreaming Konzept Eingang in die Politik der Vereinten Nationen und der Regierungen.

Die Aktionsplattform definiert sich selbst als “ein Programm zur Herbeiführung der Machtgleichstellung der Frau”, das das Ziel verfolgt, “alle Hindernisse zu beseitigen, die der aktiven Teilhabe der Frau an allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens entgegenstehen, indem ihre volle und gleichberechtigte Mitwirkung an den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungsprozessen sichergestellt wird.” Denn “die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist eine Frage der Menschenrechte und eine Vorbedingung für soziale Gerechtigkeit sowie zugleich eine notwendige Grundvoraussetzung für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden.”

Auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts wurden vor dem Hintergrund der ersten drei Weltfrauenkonferenzen, die seit 1975 alle 5 Jahre abgehalten wurden (Mexiko City 1975, Kopenhagen 1980, Nairobi 1985) und einer fundierten Analyse zwölf Hauptproblembereiche identifiziert. Es sind dies die Bereiche Frauen und Armut, Bildung und Ausbildung von Frauen, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte, die Frau in der Wirtschaft, Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen, institutionelle Mechanismen zur Förderung der Frau, Menschenrechte der Frauen, Frauen und die Medien, Frauen und Umwelt und Mädchen.

Für jeden dieser Bereiche erfolgte zuerst eine Problemdarstellung. Darauf aufbauend wurden strategische Ziele erarbeitet und konkrete Maßnahmen zum Abbau von strukturellen Barrieren für die Gleichberechtigung benannt, die von verschiedenen Akteuren (internationale Organisationen, Regierungen, Institutionen auf allen Ebenen) umzusetzen sind.

Die konkrete Umsetzung, wie beispielsweise durch gesetzliche Regelungen, Strategien, Programme u.a.m. liegt in der Verantwortung der einzelnen Staaten, die über die erzielten Fortschritte alle fünf Jahre berichten. Bei der Commission on the Status of Women müssen alle 189 Regierungen im Jahr 2020 Rechenschaft bezüglich der Entwicklung der Frauenrechte in ihren Staaten ablegen.

“Als Maßnahmenprogramm hat die Plattform die Förderung und den Schutz der uneingeschränkten Wahrnehmung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Frauen während ihres ganzen Lebens zum Ziel.”

Wenn wir Dokumente von internationaler Bedeutung wie die Erklärung und den Aktionsplan von Beijing lesen, können wir das auf unterschiedliche Art und Weise tun. Wir können sie als Verpflichtung von Regierungen zur Umsetzung von Maßnahmen analysieren und zur Kontrolle der Verwirklichung der Gleichberechtigung heranziehen. Wir können sie aber auch als Dokumente lesen, die uns über die Ideen, Visionen, Hoffnungen, die Zuversicht und den Willen und Mut zur Veränderung jener Menschen berichten, die vor 25 Jahren mit der Erarbeitung der Erklärung und des Aktionsplans einen nachhaltigen Beitrag zur Verwirklichung der Rechte der Frauen geleistet haben.

Kommentare sind geschlossen.