Grund- und Freiheitsrechte

Grund- und Freiheitsrechte

Verfassung und Grundrechte

In Zeiten der Covid-19-Pandemie gibt es politische Entscheidungen, vor denen wir mindestens so viel Angst haben sollten wie vor der Verbreitung des Virus: der Einschränkung unserer verfassungsmäßigen Grund- und Freiheitsrechte.

Letzte Woche hat der Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung (VfGH-Entscheidung V 363/2020 vom 14. Juli 2020) festgestellt, dass es in einer Verordnung zum Covid-19 Maßnahamengesetz keine gesetzliche Grundlage für ein allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten gab.

Konkret heißt es in der Entscheidung dazu: „Der Verordnunggeber kann dabei die Orte, deren Betretung er zur Verbreitung von Covid-19 untersagt, konkret und abstrakt umschreiben, er kann für Außenstehende auch…das Betreten regional begrenzter Gebiete wie Ortsgebiete und Gemeinden untersagen, es ist ihm aber verwehrt, durch ein allgemein gehaltenes Betretungsverbot des öffentlichen Raumes außerhalb der eigenen Wohnung…ein wenn auch entsprechend der räumlichen Ausdehnung der Verordnung…regional begrenztes Ausgangsverbot schlechthin anzuordnen.“ Die entsprechenden Bestimmungen waren gesetzeswidrig und sind z.B. in laufenden Verwaltungsstrafverfahren nicht mehr anzuwenden. Die gesamte Begründung der Entscheidung ist auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes nachzulesen.

Ebenfalls auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes zu finden ist die Rede des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Christoph Grabenwarter, zum Thema „Verfassung der Kultur – Kultur der Verfassung“, die er bei der Festveranstaltung anlässlich des 100-Jahr Jubiläums der Bundesverfasssung und der Salzburger Festspiele gehalten hat.

In dieser Rede gibt er einen Rückblick auf einhundert Jahre Bundesverfassung und geht auf den modernen Verfassungsstaat und seine Verantwortlichkeit für die Grund- und Menschenrechte, auf Demokratie und Rechtsstaat, Freiheits- und Menschenrechte und die Rolle der Verfgassugnsgerichtsbarkeit ein. Es ist eine ganz besondere Rede, die nicht nur die TeilnehmerInnen der Festveranstaltung und einige Interessierte kennen sollten, sondern möglichst viele StaatsbürgerInnen. Ich wünsche dieser Rede eine sehr weite Verbreitung und Beachtung, besonders auch als Grundlage für das Nachdenken über die Bedeutung der Verfassung und unserer Grundrechte und die Notwenigkeit, sie zu schützen und zu bewahren.

Hier ein Zitat aus der Rede, in dem er auf die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats, die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit eingeht: „Für die Parlamente folgt daraus die Pflicht, hinreichend vorbereitete und klare Gesetze zu beschließen. Es kann nur der Ausnahmefall sein, dass Gesetze in einem Tag das gesamte Verfahren durchlaufen…Die Verwaltung muss ihre Arbeit auf Gesetze stützen und ein bestimmtes Verfahren einhalten, dazu gehört es auch, die Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln und zu dokumentieren. Nur so ist gewährleistet, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, was verboten und was erlaubt ist. Und sie haben das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden. Ein moderner Verfassungsstaat ist daher ein Staat, in dem Bürgerinnen und Bürger auf ein berechenbares staatliches Handeln vertrauen dürfen. Es ist ein Staat, in dem die Rechte der Menschen respektiert werden…“

Link: https://www.vfgh.gv.at

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