Pressefreiheit

Pressefreiheit

Tag der Pressefreiheit

Die Allgemeinen Erklärung der Menschrechte aus dem Jahr 1948 enthält in Artikel 19 “Meinungs- und Informationsfreiheit”. Demnach hat jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

    Im Jahr 1993 war durch die UN-Generalversammlung beschlossen worden, dass zur Förderung der Presse- und Meinungsfreiheit in der ganzen Welt am 3. Mai jedes Jahres der Welttag der Pressefreiheit zur Förderung der Presse- und Meinungsfreiheit in der ganzen Welt begangen werden soll.

    Der Welttag der Pressefreiheit fand 2023 zum 30. Mal statt und stand dieses Jahr unter dem Motto „Shaping a Future of Rights: Freedom of expression as a driver for all other human rights“. “(Eine Zukunft der Rechte gestalten: Das Recht auf freie Meinungsäußerung als Motor für alle anderen Menschenrechte”).

    In ihrer Presseaussendung dazu hat die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization/Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) mitgeteilt, dass in einer aktuellen Analyse ein starker Zusammenhang zwischen Presse- und Meinungsfreiheit und anderen Menschenrechten und Grundfreiheiten festzustellen ist. Dort, wo diese geschützt wird, gibt es auch in anderen Bereichen weniger Ungleichheiten, sei es in Bezug auf Geschlechterfragen, sozio-ökonomischen Status, die Differenz zwischen dem städtischen und dem ländlichen Raum oder zwischen gesellschaftlichen Gruppen.

    In Europa wird die Pressefreiheit durch den Artikel 10 „Rechte und Freiheiten“ der Europäischen Menschrechtskonvention aus dem Jahr 1953 geschützt. Dieser Artikel enthält das Recht auf freie Meinungsäußerung. Durch ihn wird das Recht auf Informations-, Presse- und Rundfunkfreiheit gewährleistet.

    Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000, Artikel 11 „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ besagt, dass jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung hat: „Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben“ und die Freiheit der Medien und ihre Pluralität geachtet werden.

    Die 1985 gegründete Organisation “Reporter ohne Grenzen” hat heute ein internationales Sekretariat in Paris, neun europäische Ländersektionen und fünf Länderbüros in Nordamerika und Asien. Reporter ohne Grenzen dokumentiert weltweit Verstöße gegen die Presse- und Informationsfreiheit, informiert die Öffentlichkeit, wenn Journalistinnen und deren Mitarbeitende in Gefahr sind, setzt sich für mehr Sicherheit und besseren Schutz von JournalistInnen ein, kämpft online wie offline gegen Zensur, gegen den Einsatz sowie den Export von Überwachungstechnik, gegen restriktive Mediengesetze und unterstützt verfolgte Journalistinnen und Journalisten und ihre Familien. (https://www.reporter-ohne-grenzen.de/).

    Von Reporter ohne Grenzen wird jedes Jahr der World Press Freedom Index herausgegeben, der über die Pressefreiheit weltweit Auskunft gibt. Österreich lag im Jahr 2023 an 29. Stelle. https://rsf.org/en/index?year=2023.

    Links:

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

    Europäische Menschrechtskonvention: https://www.echr.coe.int/documents/convention_deu.pdf

    UNESCO: http://World Press Freedom Day 2023 | UNESCO

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