EU-Wahlen

EU-Wahlen

Wahlen zum Europäischen Parlament 2024

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden in den zur Europäischen Union gehörenden 27 Staaten dieses Jahr in der Zeit vom 6. bis 9. Juni statt; in Österreich am Sonntag, den 9. Juni 2024. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Warum sind diese Wahlen so wichtig? In der Europäischen Union haben sich 27 europäische Länder zu einem wirtschaftlichen und politischen Staatenbund zusammengeschlossen. Das Europäische Parlament ist als einziges direkt gewähltes Organ der Europäischen Union die Volksvertretung aller EU-BürgerInnen.

In ihrer Mitteilung über die Verteidigung der Demokratie hat die Europäische Kommission dargelegt, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte grundlegende Werte der Europäischen Union sind. „Das Wesentliche einer Demokratie besteht darin, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung frei äußern und am demokratischen Leben teilnehmen; ihre politischen Vertreter wählen und ihre Zukunft mitbestimmen können.“ (Mitteilung der Kommission vom 12.Dez. 2023, COM (2023) 630 final).

Flagge der EU

Welchen Stellenwert hat das Europäische Parlament? Die Europäische Union ist einerseits eine Union der Staaten, die sich in ihr zusammengeschlossen haben, andererseits eine Union der Bürgerinnen und Bürger. Die demokratische Legitimation der Europäischen Union beruht daher auf zwei Säulen: auf den Mitgliedstaaten, die durch ihre Regierungen (MinisterInnen) im Rat der Europäischen Union vertreten sind, und auf dem von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Europäischen Parlament.

Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament? Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig, d.h. das Europäische Parlament und der Rat entscheiden gemeinsam über einen Großteil der EU-Gesetzgebung. Nur im Bereich des Steuerrechts, der Außen- und Sicherheitspolitik sind die Rechte des Parlaments auf eine Anhörung beschränkt.

Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die oberste Haushaltsbehörde der EU und legt gemeinsam mit dem Rat den jährlichen Haushaltsplan für alle Ausgaben des EU-Budgets fest und entscheidet damit darüber, für welche Bereiche finanzielle Mittel in welcher Höhe zur Verfügung stehen werden. Dazu kommt, dass das Europäische Parlament auch die Kontrolle über die korrekte Verwendung der EU-Gelder ausübt.

Das Europäische Parlament wählt die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission und genehmigt die Ernennung der Mitglieder der Kommission. Es übt die parlamentarische Kontrolle der Europäischen Kommission aus und hat das Recht, einen Misstrauensantrag gegenüber der Europäischen Kommission zu stellen. Das Europäische Parlament hat auch die Möglichkeit, bei behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht oder bei Missständen bei seiner Anwendung Untersuchungsausschüsse einzusetzen. In Sonderausschüssen wird über grundsätzliche politische Themen und eine dafür eventuell notwendige EU-Gesetzgebung diskutiert, um auf neue Herausforderungen entsprechend reagieren zu können.

Weiters muss das Europäische Parlament vielen internationalen Verträgen seine Zustimmung erteilen, wie z.B. Beitrittsverträgen oder Freihandelsabkommen mit Drittstaaten.

Wie viele Abgeordnete sind im Europäischen Parlament vertreten? Im Artikel 10 des Vertrages über die Europäische Union ist geregelt, dass sich das Europäische Parlament aus Vertreterinnen und Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammensetzt. Deren Anzahl darf 750 nicht überschreiten. Dazu kommt noch die/der aus den Reihen der ParlamentarierInnen gewählte Präsidentin/Präsident.

Das Ausscheiden des Vereinigten Königreiches hat auch hier Änderungen mit sich gebracht. Derzeit sind 705 Abgeordnete aus 27 Mitgliedsstaaten im Parlament vertreten, darunter auch Österreich mit 19 Abgeordneten. Die aus ihren Reihen gewählte Präsidentin ist Roberta Metsola aus Malta.

Die 73 Sitze, die dem Vereinigten Königreich im Parlament zugestanden sind, wurden sowohl auf einzelne Länder verteilt, um deren Bevölkerungsentwicklung in der Anzahl der ihnen zustehenden Sitze im Parlament abzubilden, als auch Sitze auch für den Fall zukünftiger Erweiterungen freigehalten.

Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament ist ihrer politischen Ausrichtung entsprechend in Fraktionen organisiert. Derzeit gibt es sieben Fraktionen und einige fraktionslose Abgeordnete.

Wie ist die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments geregelt? Die Arbeitsweise ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt. Dazu kommen detailliertere Regelungen durch die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.

Wo ist der Sitz des Europäischen Parlaments? Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg/Frankreich. Ausschuss- und Fraktionssitzungen und kurze Plenarsitzungen finden in Brüssel statt. Für einen Teil der Verwaltung des Europäischen Parlaments ist der Arbeitsort Luxemburg.

Welche Bedeutung haben die Wahlen zum Europäischen Parlament? Eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren demokratischer Systeme sind informierte BürgerInnen, die bei Wahlen ihre Stimme abgeben und auf diesem Wege ihre Vertretung wählen. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wählen wir unsere VertreterInnen und entscheiden damit über die Zukunft der Europäischen Union und die Gestaltung unseres gemeinsamen Lebensraumes.

Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg/Frankreich

Links:

Europäisches Parlament: https://www.europarl.europa.eu/portal/de

Europäisches Parlament – Verbindungsbüro in Österreich: https://vienna.europarl.europa.eu/de

Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung): https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:2bf140bf-a3f8-4ab2-b506-fd71826e6da6.0020.02/DOC_1&format=PDF

Kommentare sind geschlossen.